PRESSINFORMATION                                                                             27. JUNI 2016

 

FIMBAG hat Auftrag erfüllt und beendet Tätigkeit mit 30. Juni 2016
  
Wien (OTS) - Die FIMBAG Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes hat ihre Aufgaben als Treuhänderin des Bundes erfüllt und beendet ihre Tätigkeit mit 30. Juni 2016. Sie war im Jahre 2008, am Höhepunkt der Finanzkrise, als Tochtergesellschaft der damaligen ÖIAG (heute ÖBIB) errichtet worden, um negativen Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise auf österreichische Banken vorzubeugen. Diese Aufgabe hat die FIMBAG, wie auch vom Ministerrat bestätigt, umfassend und effizient erfüllt. Die Auflösung der Gesellschaft wurde 2015 auf Vorschlag von FIMBAG Vorstand und Aufsichtsrat durch die Bundesregierung beschlossen. Die verbleibenden Aufgaben werden auf das Bundesministerium für Finanzen und die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes übertragen.

 

Hannes Androsch, Vorsitzender des Aufsichtsrates: „Die FIMBAG hat in ihrer Funktion als Treuhänderin des Bundes und im Rahmen ihrer Vollmachten maßgeblich zu einer Minimierung der Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf das österreichische Bankwesen beigetragen. Dies, obwohl sich im Verlauf der Krise die Rahmenbedingungen in einem zum Zeitpunkt der Gründung nicht absehbaren Ausmaß verschärften. Der Aufsichtsrat dankt dem Team unter Führung der Vorstände Klaus Liebscher und Adolf Wala für die professionelle, verantwortungsvolle und kostenbewusste Bewältigung der großen Herausforderungen.“
 
Rekapitalisierung heimischer Banken
 
Aufgabe der FIMBAG war es, als Treuhänderin des Bundes durch die Zeichnung von Partizipationskapital oder den Erwerb von Aktien durch die Republik Österreich zu einer sinnvollen und kontrollierten Rekapitalisierung heimischer Banken beizutragen. Als Höchststand hatte die FIMBAG von fünf Banken begebene Partizipationsscheine mit einem Gesamt-Nennwert von EUR 5,4 Mrd. in ihrem Treuhandbestand. Davon haben drei Institute (BAWAG P.S.K., Erste Group, Raiffeisen Zentralbank/Raiffeisen Bank International), wie von ihnen geplant, insgesamt EUR 3,5 Mrd. zur Gänze an den Staat zurückgeführt und die vereinbarten Dividenden bezahlt. In zwei Fällen (Hypo Alpe-Adria-Bank International AG, Österreichische Volksbanken-AG) musste das Partizipationskapital für Kapitalherabsetzungen zur Verlustabdeckung herangezogen werden.  

Überwachungs- und Berichtsfunktion sowie Beitrag zu Privatisierungen
 
Im Zuge ihrer Überwachungs- und Berichtspflichten sollte die FIMBAG insbesondere die Einhaltung der von der Republik Österreich definierten Auflagen für die Kapitalbereitstellung kontrollieren. Dabei wurden durch die Finanzkrise, die sich als weitaus tiefer gehend und länger andauernd erwiesen hat als ursprünglich angenommen, strukturelle Schwächen und Fehlentwicklungen in der Ausgestaltung der Geschäftsmodelle einzelner Banken deutlich.
Die österreichischen Banken waren größtenteils in der Lage, die krisenbedingt verstärkten Herausforderungen des Strukturwandels zu bewältigen. Es mussten jedoch zum Teil schmerzhafte Rückwirkungen auf Dividendenfähigkeit und Aktienkursentwicklung hingenommen werden. Nur in wenigen Fällen haben sich Schwächen des Geschäftsmodells und Fehler der Vergangenheit so gravierend ausgewirkt, dass sich die zum Einsatz gebrachten öffentlichen Mittel als endgültig verloren erwiesen.
Die FIMBAG hat negative Sachverhalte und Entwicklungen durchwegs frühzeitig festgestellt und dem Bundesministerium für Finanzen berichtet. Die ihr zugewiesene Aufgabenstellung hat dabei keine Eingriffsmöglichkeiten vorgesehen.
Zusätzlich zu den Treuhandfunktionen im Zusammenhang mit Partizipationskapital war die FIMBAG maßgeblich bei der Privatisierung der Hypo Group Alpe-Adria und federführend bei der erfolgreichen Privatisierung eines Teilbetriebs der Kommunalkredit Austria AG beteiligt.
Die FIMBAG hat sämtliche Aufgaben erfolgreich und mit einem kleinen Personalstand ausgeführt: Einschließlich der beiden Vorstandsmitglieder waren in den letzten Jahren neun Personen beschäftigt.
 
Regierung beschließt Auflösung auf Vorschlag der FIMBAG-Organe

Nach weitgehender Erfüllung der gestellten Aufgaben hatte sich das Treuhandvermögen der FIMBAG bis Ende 2015 auf einige wenige Sonderfälle mit einem Ausmaß von rd. EUR 670 Mio.  verringert. Vorstand und Aufsichtsrat haben daher dem Bundesminister für Finanzen vorgeschlagen, die Abwicklung dieser Fälle in anderer geeigneter Form zu organisieren. In diesem Sinne haben die Bundesregierung und die Organe der FIMBAG die erforderlichen Beschlüsse zur Auflösung der Gesellschaft zum 30. Juni 2016 gefasst. Zum Liquidator ab diesem Zeitpunkt wurde der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Walter KNIRSCH bestellt.

Rückfragehinweis:

ABBAG — Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
M +43 664 1177027
office@abbag.at

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