Aufgaben und Leistungen
Im Rahmen von Vereinbarungen betreffend die treuhändige Übertragung des von der Republik Österreich gezeichneten Partizipationskapitals und übernommenen Aktienkapitals wurde der FIMBAG die Wahrnehmung der dem Bund zum einen aus den mit den einzelnen Kreditinstituten abgeschlossenen Verträgen (Grundsatzvereinbarungen) zustehenden Überwachungs- und Kontrollpflichten und zum anderen der ihr aus der Übernahme von Aktien zustehenden Eigentümerrechte übertragen. In ihrer Funktion als Treuhänderin des Bundes hatte die FIMBAG die Einhaltung der jeweils vereinbarten Bedingungen und Auflagen zu überwachen und, im Falle von Verstößen gegen die Auflagen, die jeweils vorgesehenen Maßnahmen in die Wege zu leiten bzw. die Eigentümerrechte nach Maßgabe der entsprechenden Vereinbarungen mit dem Bund wahrzunehmen. Dem Bundesministerium für Finanzen wurden regelmäßig Berichte und Informationen übermittelt.
Darüber hinaus hatte die FIMBAG sicherzustellen, dass Erträge aus den Anteilsrechten unverzüglich an den Bund weitergeleitet werden. Bestimmte Aufgaben (z.B. im Zusammenhang mit einer Abschichtung des Partizipationskapitals oder einer Veräußerung von Aktienkapital) konnte die FIMBAG nur im Einvernehmen mit dem Bund in die Wege leiten oder abschließen.
Die näheren Bestimmungen zu den Bedingungen und Auflagen für eigenmittelstärkende Maßnahmen durch den Bund ergaben sich aus dem FinStaG in Verbindung mit der in diesem Zusammenhang durch den Bundesminister für Finanzen erlassenen Verordnung zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für die Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz (FinStaG-VO).
Die Gesellschaft befand sich seit 01. Juli 2016 in Liquidation.
Die Gesellschaft wurde am 29. Juli 2022 mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und unter Ausschluss der Liquidation mit der ABBAG – Abbaumanagementgesellschaft des Bundes verschmolzen.